Allgemeine Nutzungsbedingungen SMS- und Faxservice eCall

1. Geltung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten zwischen der F24 Schweiz AG, CH-8832 Wollerau (im folgenden ‚F24 Schweiz AG‘ genannt) einerseits und jeder natürlichen oder juristischen Person (im folgenden ‚Abonnent‘ genannt) anderseits, die beim Internet-Dienst ‚eCall‘ angemeldet ist. N.B.: Aus Gründen der Ästhetik und Lesbarkeit wird in diesem Text nur das Wort ‚Abonnent‘ verwendet. Es schliesst jedoch selbstverständlich ohne Einschränkung auch alle Abonnentinnen mit ein.

2. Vertragsgegenstand

F24 Schweiz AG stellt dem Abonnenten den Zugang zu den Diensten von eCall gemäss der näheren Umschreibung auf den Internetseiten von eCall und gemäss der jeweils gültigen Gebührenordnung zur Verfügung. Mit der Anmeldung bei eCall und der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von eCall anerkennt der Abonnent die Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Sämtliche Leistungen, welche der Abonnent über Internet von Dritten in Anspruch nimmt, bilden in keinem Fall Gegenstand des Dienstleistungsvertrages. Eine vertragliche Haftung für solche Leistungen entfällt daher in jedem Fall.

3. Leistungen

Der vertraglich vereinbarte Zugang des Abonnenten zu eCall besteht grundsätzlich während 24 Stunden und 7 Tagen pro Woche, soweit und sofern dies technisch möglich ist. Technische Störungen, welche im Einflussbereich von F24 Schweiz AG liegen, werden von dieser baldmöglichst behoben. F24 Schweiz AG unterstützt den Abonnenten bei technischen Fragen, Installations- und Anwendungsproblemen während der üblichen Bürozeiten. Übersteigt dieser Support das übliche Mass oder hat er seinen Grund in unsachgemässer Bedienung durch den Abonnenten oder Fehlfunktionen seiner Geräte, so behält sich F24 Schweiz AG die Verrechnung dieses Mehraufwandes an den Abonnenten ausdrücklich vor.

4. Rechte und Pflichten des Abonnenten

4.1 Sofern vorgängig mitF24 Schweiz AG nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, darf nur der Abonnent selber die vertraglichen Leistungen von F24 Schweiz AG nutzen. Es ist dem Abonnenten ausdrücklich untersagt, diese Leistungen Dritten zur Verfügung zu stellen. Die Übertragung von vertraglichen Rechten und Pflichten durch den Abonnenten an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von F24 Schweiz AG zulässig.


4.2 Der Abonnent ist für jede Benutzung und Nutzung seines Anschlusses verantwortlich und verpflichtet sich, bei der Benutzung und Nutzung der vertraglichen Leistungen von F24 Schweiz AG (Verbreiten bzw. Abrufen) zu jeder Zeit die massgeblichen gesetzlichen Bestimmungen des In- und Auslandes einzuhalten, insbesondere die Vorschriften des Datenschutzes, Fernmeldewesens, Urheberrechts und Strafrechts.


4.3 Der Abonnent meldet F24 Schweiz AG eine rechtswidrige Verwendung der angebotenen Leistungen durch Drittpersonen (Hacker usw.).


4.4 Der Abonnent verpflichtet sich, Vorkehrungen für einen sicheren Datenfluss zu treffen und damit unerlaubte Eingriffe in fremde Systeme sowie die Verbreitung von Viren bestmöglich zu verhindern. Er wird bestehende Datenschutzrisiken in seiner Sphäre (E-Mails, Newsgroup, File Transfer etc.) so weit wie möglich verringern, z.B. durch Chiffrierung, Verschlüsselung, periodische Passwortänderung etc.


4.5 Der Abonnent wird die von ihm für den Zugang zu den vertraglichen Leistungen von F24 Schweiz AG benutzten Geräte (Hard- und Software) jederzeit in funktionsfähigem Zustand zu erhalten. Der Abonnent trägt die hierfür notwendigen Material und Installationskosten sowie die laufenden Fernmeldekosten.


4.6 Der Abonnent versendet Nachrichten nur an Empfänger, von denen er weiss, dass sie mit dem Empfang einer Nachricht einverstanden sind.


4.7 Der Abonnent ist allein verantwortlich für den Inhalt der von ihm versandten Nachrichten, die Häufigkeit der Versendung und die Übermittlungszeiten. Insbesondere ist es dem Abonnenten untersagt, strafrechtlich relevante oder den Empfänger sonstwie belästigende Inhalte zu übermitteln. Es ist dem Abonnenten ausdrücklich untersagt, bei F24 Schweiz AG Nummern zu mieten und sich mit diesen Nummern bei Onlinediensten anzumelden oder diese Nummern zur Multi-Faktor-Authentifizierung zu nutzen. Zu solchen Onlinediensten zählen u.a. Messenger-Dienste, Handelsplattformen und Geldüberweisungsdienste (Die Liste ist explizit nicht abschliessend). F24 Schweiz AG hat das Recht, ohne vorherige Ankündigung, derart verwendete Nummern zu deaktivieren, das Konto des Abonnenten zu sperren und Nummern von Onlinediensten abzumelden. Der Abonnent ist verpflichtet, F24 Schweiz AG bei der Abmeldung von solchen Onlinediensten bei Anfrage zu unterstützen. F24 Schweiz AG hat das Recht, das Konto des Abonnenten ohne vorherige Ankündigung zu sperren, falls der begründete Verdacht auf missbräuchliche Verwendung besteht.


4.8 Wenn der Abonnent Werbemeldungen versendet, muss er im Text eine Hotline-Nummer angeben.


4.9 Entdeckte bzw. gemeldete illegale Anwender werden von F24 Schweiz AG gesperrt.


4.10 Gefahren, die von Straftaten oder Ereignissen (Hackerangriffe, Abstürze, Virenbefall usw.) auf angeschlossene EDV-Anlagen ausgehen und die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von F24 Schweiz AG zurückzuführen sind, beseitigt der Abonnent selbst bzw. er unternimmt die nötigen Schritte auf eigene Kosten und in eigener Regie, da der Grad des Datenschutzrisikos vom Abonnenten gesteuert wird und optimiert werden muss (z.B. Firewall, Datensicherungen, Virenschutz).


4.11 Die Weitergabe von Kreditkartennummern, Kennwörtern, sensitiven Daten erfolgt durch den Abonnenten und auf dessen alleiniges Risiko. Das Risiko beim E-Shopping (Kauf via Internet) liegt vollumfänglich beim Abonnenten. Vorstehendes gilt nicht, wenn F24 Schweiz AG Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt.


4.12 Das Versenden von Meldungen mit kostenpflichtigen Nummern im Text ist nicht gestattet (z.B. 0900…).


4.13 Konten, die während eines zusammenhängenden Zeitraums von 12 Monaten nicht genutzt werden (kein Login feststellbar), werden automatisch gelöscht, wobei allfällige Restguthaben verfallen.

5. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung von F24 Schweiz AG in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die im betreffenden Dienst und auf ecall-messaging.com verfügbar ist. F24 Schweiz AG kann dem Nutzer Informationen zu anderen Produkten oder Dienstleistungen von F24 Schweiz AG (z.B. in Form eines Newsletters oder per Brief) zukommen lassen. Wünscht der Nutzer keine solchen Mitteilungen von F24 Schweiz AG mehr, so kann er sich jederzeit per E-Mail an [email protected], per Brief oder telefonisch über die auf ecall-messaging.com angegebenen Kontaktdaten abmelden.

6. Haftung

Jegliche Haftung von F24 Schweiz AG gegenüber Nutzern im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

7. Schlussbestimmungen

F24 Schweiz AG behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen zu ändern. Massgebend ist jeweils die aktuelle, unter ecall-messaging.com einsehbare Version. Auf diese Nutzungsbedingungen ist Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist Wollerau.

April 2022

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Services der F24 Schweiz AG

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der F24 Schweiz AG, CH-8832 Wollerau (im folgenden ‚F24 Schweiz AG‘ genannt) mit ihren Auftraggebern. Diese Geschäftsbedingungen gelten jedoch nur, wenn der Auftraggeber im Rahmen seiner berufs- oder gewerbsmässigen Tätigkeit mit der F24 Schweiz AG vertragliche Beziehungen eingeht und der Auftraggeber somit weder als Privatperson noch als Konsument im Sinne der anwendbaren Rechtsvorschriften gilt.

2. Art und Umfang der Leistungen

Beschaffenheit, Art und Umfang der geschuldeten Leistungen sowie die Vertragsdauer ergeben sich abschliessend aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag und im Hinblick auf das eCall business SMS&FAX-Portal aus den eCall-Nutzungsbedingungen.

3. Störungsmeldung und Mängelanzeigen

Der Auftraggeber wird von ihm festgestellte Mängel und Störungen an Leistungen und Systemen der F24 Schweiz AG unverzüglich detailliert und nachvollziehbar schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail oder Telefax) anzeigen.

4. Mitwirkungsleistungen

Vereinbarte sowie zur Vertragsdurchführung notwendige und zweckdienliche Mitwirkungs- und Beistellleistungen des Auftraggebers, u.a. die im Vertrag festgelegten, sind als wesentliche Vertragspflichten vom Auftraggeber zu erbringen.

5. Preise / Zahlungsbedingungen

5.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ergeben sich die vom Auftraggeber für die Services zu zahlenden Gebühren aus der jeweils gültigen Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und etwaiger sonstiger gesetzlichen Abgaben.


5.2 Preisänderungen betreffend die Services bleiben vorbehalten. Im Falle einer Preisänderung wird F24 Schweiz AG dem Auftraggeber die geänderten Preise mindestens zwei Monate vor deren Wirksamkeit mitteilen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% innerhalb von 12 Monaten ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat nach Zugang der Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen.


5.3 Während des Verzuges sind die Gebühren zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behält sich F24 Schweiz AG ausdrücklich vor. Ab der zweiten Mahnung erhebt F24 Schweiz AG eine Mahngebühr von 20 CHF. Für Kunden, welche ihre Rechnung in EUR erhalten, beträgt diese 20 EUR.


5.4 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen verrechnen und nur wegen solcher Forderungen ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Die Gegenrechte des Auftraggebers bei Mängeln bleiben hiervon unberührt.


5.5 Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten nutzungsabhängigen Gebühren für Services sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich anzuzeigen. Die Unterlassung einer rechtzeitigen Einwendung gilt als Genehmigung.

6. Nutzung von Daten

6.1. Beim Umgang mit Daten hält sich F24 Schweiz AG an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Datenschutzrecht und das schweizerische Fernmeldegesetz (FMG). Der Schutz von personenbezogenen Daten ist F24 Schweiz AG wichtig. F24 Schweiz AG erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, namentlich die Gewährleistung des hohen Dienstleistungsstandards, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden. Für weitergehende Ausführungen zum Datenschutz verweisen wir Sie auf unsere Datenschutzerklärung


6.2 Vom Auftraggeber übermittelte personenbezogene Daten werden von F24 Schweiz AG ausschliesslich für den Auftraggeber und nach dessen Weisung verarbeitet und genutzt (Auftragsdatenverarbeitung). Darüber hinaus gehende technische und organisatorische Massnahmen für die Verarbeitung und Nutzung dieser personenbezogenen Daten werden vom Auftraggeber in Abstimmung mitF24 Schweiz AG festgelegt. Etwaige Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Umsetzung solcher Massnahmen wird der Auftraggeber der F24 Schweiz AG auf Basis der jeweils gültigen Preisliste vergüten.


6.3 F24 Schweiz AG ist berechtigt, den Zugriff von Kunden auf ihre Systeme zu unterbrechen, wenn eine Gefahr für die Sicherheit von Daten besteht.

7. Mängel und Störungen

7.1 Grundlagen der Mängelhaftung von F24 Schweiz AG sind vor allem die über die Beschaffenheit der Services getroffenen Vereinbarungen. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach den gesetzlichen Vorschriften zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.


7.2 F24 Schweiz AG wird gemeldete Mängel an ihren Services unverzüglich untersuchen und, soweit F24 Schweiz AG zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist, die Beseitigung einleiten.


7.3 Der Auftraggeber ist nur dann zur Minderung der Vergütung wegen Mängeln berechtigt, wenn er die konkreten Mängel, wegen denen er mindert, gem. Ziffer 3. unverzüglich angezeigt hat. Eine Minderung ist auch dann nur entsprechend der Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit durch den angezeigten Mangel zulässig.


7.4 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägtF24 Schweiz AG, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Sollte sich allerdings herausstellen, dass kein Mangel gegeben ist und/oder dass die Störung aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers resultiert, kann F24 Schweiz AG vom Auftraggeber die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Fahrtkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Auftraggeber mit zumutbarem Aufwand nicht erkennbar.


7.5 Sofern F24 Schweiz AG ein Produkt liefert, besteht dafür eine zweijährige Gewährleistungspflicht für Sach- oder Rechtsmängel.

8. Haftung

F24 Schweiz AG haftet für getreue und sorgfältige Ausführung. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung vonF24 Schweiz AG ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen und Substituten der F24 Schweiz AG wie auch für das Verhalten Dritter (z.B. Hersteller oder Lieferanten) wird ebenfalls im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausdrücklich ausgeschlossen.

Insbesondere wird die Haftung von F24 Schweiz AG für indirekte Schäden oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen oder Ansprüche Dritter für Mangelfolgeschäden oder Schäden durch Datenverlust soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.

Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden beträgt CHF 500’000.00. Die limitierten Haftungsbegrenzungen gelten nicht für:

a. Personenschäden;

b. Verletzungen der Rechtsgewährleistung;

c. grobfahrlässig oder absichtlich verursachte Schäden.

9. Immaterialgüterrecht

Sofern im jeweils anwendbaren Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, verbleiben dem Auftraggeber zur Nutzung überlassene Software und Rechte, insbesondere gewerbliche Schutzrechte wie Marken, Patente, Designs und Urheberrechte sowie weitere Unterlagen und Daten, im Eigentum von F24 Schweiz AG bzw. von deren Lizenzgebern. Dem Auftraggeber eingeräumte Nutzungsrechte daran dürfen nicht weiterübertragen werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ihm zur Nutzung zur Verfügung gestellte Software abzuändern oder zu bearbeiten. Des Weiteren ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Software ganz oder teilweise zu kopieren oder anders zu vervielfältigen.

10. Vertragsdauer, Kündigung

Die jeweilige Vertragsdauer richtet sich nach den Bedingungen, die zur Zeit des Vertragsabschlusses für einen bestimmten Vertragstyp auf den Internetseiten von F24 Schweiz AG publiziert bzw. im Nutzungsvertrag festgehalten sind. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die vereinbarte Vertragsperiode, womit jeweils eine allenfalls damit verbundene Gebühr automatisch fällig wird. Der Vertrag kann vom Abonnenten oder von F24 Schweiz AG schriftlich unter Beachtung der vereinbarten Kündigungsfrist auf Ende der vereinbarten Vertragsdauer gekündigt werden (massgeblich ist der Poststempel). Ausserterminliche Kündigungen berechtigen nicht zu Teilrückzahlungen. Nicht aufgebrauchte Punkteguthaben werden nicht rückerstattet. Lediglich Depotleistungen sind davon ausgeschlossen und können gebührenpflichtig eingefordert werden. Stunden- und Datenguthaben beziehen sich ausschliesslich auf die vereinbarte Vertragsdauer.

11. Sonstige Vereinbarungen

11.1 Nebenabreden, ergänzende Bestimmungen, Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages einschliesslich der Leistungsbeschreibung bedürfen zu deren Wirksamkeit der Schriftform. Der Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.


11.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, ausser soweit die Einbeziehung ausdrücklich und schriftlich von F24 Schweiz AG bestätigt worden ist.


11.3 Nach dem Vertragsende ist F24 Schweiz AG berechtigt, alle vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen und Informationen aufzubewahren oder zu vernichten, ausser zwingende gesetzliche Vorschriften bestimmen etwas anderes.


11.4 Jede Abtretung von Rechten oder die Übertragung von Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei.


11.5 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag ist Wollerau.


11.6 Für alle sich aus dem Dienstleistungsvertrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

Oktober 2019

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Martin Ulrich Senior Key Account Manager

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